Lagerung von Atommüll

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Scene 1 (0s)

Lagerung von Atommüll. Ein Endlager ist noch lange nicht gefunden..

Scene 2 (21s)

[Audio] Die Lagerung von Atommüll ist ein komplexes Thema. Die Entscheidung, wo Atommüll gelagert werden soll, ist ein wichtiger Aspekt der Kernenergiepolitik. In Deutschland gibt es bereits einige Endlager, wie z.B. das Salzbergwerk Morsleben in Sachsen-Anhalt. Diese Lagerstätten sind jedoch nicht mehr aktiv genutzt und dienen hauptsächlich zur Stabilisierung und zum Wartungsbedarf. Die Sicherheitsregulierung ist ein weiterer wichtiger Punkt. Die Bundesregierung hat strenge Richtlinien und Vorschriften für die Lagerung von Atommüll festgelegt. Diese Regeln müssen streng eingehalten werden, um sicherzustellen, dass die Umwelt und die Bevölkerung geschützt werden. Die Suche nach einem neuen Endlager ist ein langfristiges Projekt, das viel Zeit und Ressourcen erfordert. Es gibt verschiedene Kriterien, die bei der Auswahl eines Standorts berücksichtigt werden müssen. Die geologische Stabilität, die Entfernung zu wichtigen Infrastruktur- und Lebensmittelsystemen sowie die Möglichkeit einer effizienten Lagerung und Wartung sind wichtige Faktoren. Die Lagerung von Atommüll ist ein komplexes und herausforderndes Thema, das sorgfältig geplant und umgesetzt werden muss..

Scene 3 (1m 44s)

Bestehende Endlager. Seit 1965: Einlagerung von 42.000 m3 schwach und mittelradioaktivem Material Im Wesentlichen wurden Rollreifenfässern in die Lagerkammern fallen gelassen Seit 1995 wird die endgültige Schließung bis zum Jahr 2017 vorbereitet. 2008 wird bekannt, dass seit Jahrzehnten radioaktiv kontaminierte Salzlauge ohne Genehmigung umgepumpt wird. Im Jahr 2009 beschließt der Bundestag den Betrieb und die Stilllegung unter die Vorschriften des Atomgesetzes über Endlager zu stellen. Endlager Salzbergwerk Morsleben (Sachsen Anhalt) Zwischen 1971 und 1998 wurden 36.750 m3 eingelagert Aktuell beschränken sich die Aktivitäten auf die Stabilisierung.

Scene 4 (2m 10s)

[Audio] Die Sicherheit eines Standorts für ein Endlager ist ein wichtiger Aspekt bei der Entscheidung über den Standort für ein Endlager für hochradioaktive Abfallstoffe. Die Sicherheit dieses Standorts sollte mindestens für eine Million Jahre die nach heutigem Wissenstand bestmögliche Sicherheit für den dauerhaften Schutz von Mensch und Umwelt vor ionisierender Strahlung und sonstigen schädlichen Wirkungen dieser Abfälle bieten..

Scene 5 (2m 44s)

[Audio] Die Endlagersuche ist ein komplexer Prozess, der von verschiedenen Akteuren betrieben wird. Die Endlager-Kommission hat Regeln und Kriterien entwickelt, um sicherzustellen, dass die Suche nach einem geeigneten Standort transparent und bürgerengagiert ist. Diese Regeln und Kriterien sind auf Grundlage von Expertenmeinungen und wissenschaftlichen Erkenntnissen erstellt worden. Sie umfassen unter anderem die Sicherheitsanforderungen, die Umweltauswirkungen und die sozialen Aspekte der Standortauswahl. Die Bundesregierung hat diese Regeln und Kriterien in Gesetzen festgelegt und sie in das Standortauswahlgesetz integriert. Dieses Gesetz regelt die Auswahl eines Standorts für ein Endlager und legt fest, wie die Entscheidungsfindung durchgeführt werden soll. Der Zeitplan für die Endlagersuche ist folgender: - Der Standort soll die bestmögliche Sicherheit gewährleisten. - Die Auswahl sollte bis 2031 erfolgen. - Die Einlagerung des Materials soll mindestens 100 Jahre dauern. - Die Lagerung des Materials soll mindestens 1.000.000 Jahre dauern. Diese Ziele sollen sicherstellen, dass das Endlager sicher und langfristig stabil ist..

Scene 6 (4m 10s)

Geplante Endlager. Geplantes Endlager Gorleben (verworfen) in Niedersachsen.

Scene 7 (4m 28s)

Zwischenlösung: Zwischenlager. Dezentrale Zwischenlager sorgen für weniger Transporte..

Scene 8 (4m 49s)

Die Aufbewahrung von Kernbrennstoffen in kerntechnischen Anlagen (gemeint sind hier Zwischenlager) soll 40 Jahre ab Beginn der ersten Einlagerung eines Behälters nicht überschreiten. Eine Verlängerung von Genehmigungen darf nur aus unabweisbaren Gründen und nach der vorherigen Befassung des Deutschen Bundestages erfolgen. Große Teile des hochradioaktiven Atommülls (15 von 16 Zwischenlagern) sind am 1. Januar 2018 von den AKW-Betreibern an den Staat übergegangen. Insgesamt lagern in den jetzt 15 staatlichen Lagern über 1.351 Castor-Behälter. Dafür haben die Betreiber eine Einmal-Zahlung von 24 Mrd. Euro geleistet..